Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienpass Schötz.pdfGegenstand
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zur Teilnahme an den Aktivitäten, welche der Ferienpass Schötz über die Webseite https://schoetz.feriennet.projuventute.ch/ anbietet.
Teilnehmer/Teilnehmerin
Die Begriffe "Teilnehmer/Teilnehmerin" bezeichnen jedes Kind, das sich für die Aktivitäten des Ferienpasses einschreibt und aufgrund der Bestimmungen zur Teilnahme berechtigt ist.
Besondere Bedingungen (BB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch besondere Bedingungen, welche an die verschiedenen Aktivitäten geknüpft sind, ergänzt werden. Bei widersprüchlichen Regelungen zwischen den AGB und den BB gehen die besonderen Bedingungen vor.
Zielsetzung
Während den ersten drei Tagen in der 1. Sommerferienwoche bietet der Ferienpass Schötz Schülerinnen und Schülern ein attraktives Freizeitangebot mit vielfältigen Erlebnissen und Erfahrungen in der Gruppe an.
Zielgruppe
Teilnehmen können alle in Schötz und Ohmstal wohnhaften Kinder, welche den Kindergarten, die Primarschule oder die Oberstufe besuchen. Nicht alle Angebote sind für alle Kinder zugänglich. Es gelten die Anmeldebedingungen des einzelnen Kurses.
Angebotsdauer
Die Dauer eines Kurses ist den einzelnen Angeboten unter «Durchführung» auf https://schoetz.feriennet.projuventute.ch/ zu entnehmen. Vor und nach den Kursen sind die Eltern für die Betreuung des Kindes zuständig.
Programm
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen ihr eigenes Programm zusammen, sie können dafür verschiedene Kurse kombinieren.
Kursort/Treffpunkt
Der Kursort oder Treffpunkt ist unter den einzelnen Angeboten unter «Durchführung» erwähnt. Der Weg vom Wohnort zum Treffpunkt und Rückweg vom Treffpunkt zum Wohnort liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eltern stellen sicher, dass ihre Kinder rechtzeitig am Treffpunkt ankommen. Der Transport vom Treffpunkt zum Kursort wird durch den Ferienpass Schötz organisiert.
Anmeldung
Das Kursprogramm mit den Angeboten wird auf der Webseite https://schoetz.feriennet.projuventute.ch/ ausgeschrieben. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die Webseite und ist rechtsverbindlich.
Zeitpunkt der Anmeldungen
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen melden sich unter Berücksichtigung ihrer Präferenzen an die Kurse an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. D. h. «De Schneller esch de Gschwinder».
Kombination verschiedener Angebote
Es ist möglich, sich für verschiedene Aktivitäten anzumelden. Das Programm erlaubt es allerdings nicht, sich für zwei Kurse anzumelden, die sich zeitlich überschneiden. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw. deren Eltern, ein Programm zusammenzustellen, das ihren zeitlichen Bedürfnissen entspricht.
Verbindliche Anmeldung
Mit der Anmeldung zum Ferienpass Schötz akzeptieren die Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigte die vorliegenden und besonderen Bedingungen.
Anmeldebestätigung
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Bestätigung ihrer Einteilung und einen Ferienpass-Ausweis. Die Unterlagen werden per E-Mail versendet.
Kosten
Die Kurskosten sind beim jeweiligen Kurs ersichtlich und werden per E-Mail in Rechnung gestellt.
Absage
Absage durch den Ferienpass Schötz:
Kann ein Kurs aufgrund zu geringer Anmeldezahl oder aus anderen Gründen (Unfall/Krankheit Kursleitung, ungünstige Witterung etc.) nicht durchgeführt werden, so werden die betroffenen Personen so rasch wie möglich informiert. Die Kurskosten werden dann zurückerstattet.
Absage von Seiten der Teilnehmer/innen:
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind angehalten, die von ihnen gebuchten Aktivitäten in vollem Umfang zu besuchen. Jegliche Abmeldungen sind über die Ferienpass Handy Nummer (079 604 31 33) mitzuteilen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen verrechnen wir pro Kurs und Kind CHF 15.00 Umtriebs-Entschädigung. Diese werden separat in Rechnung gestellt.
Bei disziplinarischen Problemen (unangebrachtes Verhalten) kann ein Kind vom Kurs ausgeschlossen werden.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Die Eltern stellen sicher, dass ihre Kinder gegen Unfall und Krankheit versichert sind und schliessen eine Privat-Haftpflichtversicherung ab. Der Ferienpass Schötz haftet nicht für Unfälle/Krankheiten und verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Ebenso schliesst der Ferienpass die Haftung für Schäden aus, welche die Kinder während der Teilnahme gegenüber Dritten verursachen.
Alkohol- und Rauchverbot
Bei allen Aktivitäten des Ferienpasses Schötz herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, welche dieses nicht beachten, werden von der weiteren Teilnahme an Aktivitäten ausgeschlossen.
Fotos
Für die Illustration der Webseite und Zeitungsberichte können in Kursen Fotos gemacht werden. Die Datenschutzrichtlinien werden dabei eingehalten. Falls Eltern es ablehnen, dass ihr Kind fotografiert wird, müssen sie dies bei der Anmeldung vermerken.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur für den Zweck des Ferienpasses Schötz verwendet. Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes.